Rechtliche Unterstützung für Start-ups

Wir bieten das notwendige Spektrum an Beratungsleistungen im Bereich der Existenzgründung.

Das rasante Wachstum des IT-Sektors führt dazu, dass die Technologie in immer neuen Lebensbereichen eingesetzt wird. Den rechtlichen Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung so zu erfassen, dass ihr Potenzial nicht zerstört wird, ist eine der vielen Herausforderungen, denen sich Anwälte im Bereich der neuen Technologien stellen müssen. Die Kanzlei Ślązak, Zapiór i Partnerzy bietet eine breite Palette von Beratungsdienstleistungen im Bereich der Existenzgründung an.

Einbindung in die Investitionsprozesse

Die Entwicklung und Umsetzung innovativer Lösungen ist jedoch ohne den Einsatz von entsprechendem Kapital nicht möglich. Juristischer Beistand beim Zusammentreffen der Interessen von Auftraggebern und Investoren kann sich als wesentlich für die Ausarbeitung klarer und zufriedenstellender Bedingungen für die Zusammenarbeit erweisen.

Die Erfahrung der Anwaltskanzlei Ślązak, Zapiór i Partnerzy in der Zusammenarbeit mit Finanzinstituten in Verbindung mit den Kenntnissen im Bereich der Rechte an geistigem Eigentum und der neuen Technologien ermöglicht ein wirksames Gleichgewicht zwischen den Interessen der Eigentümer und denen der Geschäftsführung.

Wir haben an Projekten wie die folgenden teilgenommen:

  • Beratung eines Risikokapitalfonds bei der Finanzierung eines Unternehmens, das im Bereich social listening tätig ist;
  • Transaktionsberatung für einen Risikokapitalfonds bei einem Fintech-Investitionsprozess in der Pre-Seed-Phase;
  • Beratung bei der Investition in ein IT-Start-up-Unternehmen, das Lösungen zur Leistungsüberwachung für Sportler entwickelt;
  • Investitionsberatung für ein IT-Start-up-Unternehmen, das Managementlösungen für das Gaststättengewerbe einführt, um eine Finanzierung durch einen Private-Equity-Fonds zu erhalten;
  • Durchführung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms (employee share ownership program – ESOP) für ein IT-Unternehmen des Finanzsektors;
  • Durchführung einer Due-Diligence-Prüfung bei der Bewertung der rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit einer Beteiligung an einem Unternehmen, das Forschungs- und Entwicklungsarbeiten durchführt – zum Thema Entwicklung und Umsetzung von KI-Lösungen.

Aktuelle rechtliche Fragen von Start-ups:

Die Kanzlei beteiligt sich auch an der Lösung von Rechtsproblemen des IT-Sektors im Zusammenhang mit seiner laufenden Tätigkeit, unabhängig von der Beschaffung von Finanzmitteln. In diesem Zusammenhang bieten wir eine umfassende rechtliche Unterstützung, einschließlich der Durchführung von Rechts- und Steueranalysen, der Vorbereitung von Unterlagen und der Vertretung von Interessen vor staatlichen Institutionen.

Zu den Erfahrungen der Kanzlei gehören unter anderem:

  • Organisation der Rechtsbeziehungen zwischen den Eigentümern eines Start-ups, einschließlich der Anreizinstrumente;
  • Laufende Bedienung eines IT-Unternehmens, das Lösungen für künstliche Intelligenz entwickelt;
  • Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines aus EU-Mitteln finanzierten Forschungsprojekts im medizinischen Bereich;
  • Rechtsberatung bei VR/AR-Projekten;
  • rechtliche und steuerliche Unterstützung bei der Inanspruchnahme von IP BOX-Erleichterungen.

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