Die Beziehungen im Bereich der Arbeitsbeziehungen und im weitesten Sinne der Beschäftigung werden im polnischen Recht durch Hunderte von Rechtsakten geregelt, wobei das Arbeitsgesetzbuch an erster Stelle steht. Aufgrund der Besonderheit des Arbeitsverhältnisses sind Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung sowohl für die beschäftigenden Unternehmer als auch für ihre Arbeitnehmer von entscheidender Bedeutung. Die Ausarbeitung von Vorschriften, Verfahren oder Anordnungen, die die gegenseitigen Beziehungen in einem Unternehmen regeln, ist ein Schlüsselelement des Managements einer Organisation.
Seit mehr als einem Dutzend Jahren trägt die Kanzlei Ślązak, Zapiór i Partnerzy nicht nur zur Gestaltung der Personalpolitik bei, sondern auch zur Einführung von Vorschriften und Regelungen, die den Betrieb eines Unternehmens auf allen Ebenen seiner Funktionsweise rationalisieren. Wir haben uns auf die Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen spezialisiert. Wir unterstützen unsere Kunden in den Bereichen des Arbeitsrechts, die das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regeln. Wir bieten auch substanzielle Unterstützung für Erwerbstätige.
Unsere Experten bieten Arbeitgebern und Arbeitnehmern u. a. folgende rechtliche Unterstützung:
- umfassende Rechtsberatung im Zusammenhang mit Beschäftigung und Personalverwaltung in allen Rechtsbereichen, insbesondere Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuern und Schutz personenbezogener Daten;
- rechtliche Unterstützung bei allen Aspekten des Transaktionsprozesses, insbesondere bei Fusionen, Übernahmen, Unternehmensumwandlungen und Umstrukturierungen;
- Rechtsberatung bei der Einführung, Änderung und Beendigung aller Arten von Mitarbeitersystemen, z.B. Assistance, Versicherung, PPK, PPE;
- individuelle Beratung von Führungskräften, Vorstandsmitgliedern, Direktoren und Managern während und nach der Zusammenarbeit;
- individuelle Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern in Beziehungen und Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber im Bereich Kündigung, Wettbewerbsverbot, Mobbing, Diskriminierung, Überstunden;
- Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor Gerichten und Behörden, insbesondere PIP, PIS, ZUS.
Wir bearbeiten:
- Projekte interner arbeitsrechtlicher Vorschriften, Beschäftigungsregelungen und -verfahren, einschließlich Unternehmenstarifverträgen, Arbeitsordnungen, Vergütungsregelungen, Prämienregelungen, Regelungen für Telearbeit/Remote-Arbeit, Anti-Mobbing-Verfahren usw;
- Personalakten, alle Arten von Verträgen, Vereinbarungen, Anordnungen und Anweisungen im Zusammenhang mit der Beschäftigung;
- Entwürfe von Personalbeschaffungs- und internen Beschäftigungsdokumenten, einschließlich Personalvereinbarungen, Verträge mit Zeitarbeitsfirmen, Personalleasing (auch für ausländische Staatsangehörige);
- rechtliche Modelle und Zeitpläne für alle Umstrukturierungsprozesse im Beschäftigungsbereich.
Wir führen durch:
- Umstrukturierungsprozesse, Optimierung der Beschäftigung und Harmonisierung der Arbeits- und Lohnbedingungen;
- umfassende rechtliche Due-Diligence-Prüfung der Arbeitnehmerangelegenheiten des Unternehmens/der Gesellschaft;
- Prüfung und Umsetzung der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten in den Arbeitsbeziehungen und in den Beziehungen zu den Gewerkschaften, einschließlich des Einsatzes von Überwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz, der Übermittlung personenbezogener Daten von Arbeitnehmern an Dritte und anderer Formen der Verarbeitung personenbezogener Daten im Beschäftigungsbereich.