Fusionen und Übernahmen

Fusionen und Übernahmen erfordern aufgrund ihres mehrstufigen und langwierigen Prozesses einen interdisziplinären Ansatz und die Koordination der Transaktion unter Berücksichtigung der notwendigen rechtlichen, steuerlichen und organisatorischen Aspekte.

Ein anspruchsvoller und sich ständig verändernder Markt veranlasst Unternehmer häufig dazu, ihre Kräfte zu bündeln, Unternehmen umzuwandeln, zu verkaufen oder zu erwerben.

Die Anwaltskanzlei Ślązak, Zapiór i Partnerzy verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Vorbereitung und Durchführung von Fusionen und Übernahmen von Unternehmen in vielen Branchen. Wir bieten eine umfassende rechtliche und steuerliche Unterstützung, die eine sichere und effiziente Durchführung von Fusions- und Spaltungstransaktionen sowie den Erwerb und die Veräußerung von Gesellschaften, Unternehmen, Immobilien und anderen Vermögenswerten gewährleistet. Wir unterstützen auch bei organisatorischen und rechtlichen Umwandlungsprozessen, einschließlich der Umstrukturierung von Unternehmen und Kapitalgruppen.

Unsere Erfahrung umfasst Projekte wie:

  • Veräußerung und Erwerb von Unternehmen oder organisierten Unternehmensteilen;
  • Transaktionen zum Erwerb von Aktien;
  • Umwandlungen, Fusionen und Spaltungen von Unternehmen;
  • Kapitalbeteiligungen an Unternehmen (einschließlich Neugründungen);
  • Management-Buy-outs;
  • Erhöhung und Herabsetzung des Stammkapitals;
  • Emissionen von Schuldverschreibungen und anderen Wertpapieren;
  • Beschaffung von Fremd- und Eigenkapital;
  • Konzeption und Durchführung von Unternehmens- und Konzernumstrukturierungen.

Bei allen Transaktionen bieten wir rechtliche und steuerliche Unterstützung in jeder Phase des Prozesses:

  • Durchführung der rechtlichen und steuerlichen Due Diligence, einschließlich der Unterstützung des Verkäufers bei der Freigabe von Dokumenten (VDR-Organisation);
  • wir entwickeln Transaktionsstrukturen und rechtliche Wege und beraten bei der Wahl des optimalen Modells, sowie bei der Umsetzung von Wegen im Vorfeld von gezielten Transaktionen wie z.B. Umwandlungen;
  • wir entwerfen Transaktionsdokumente und beteiligen uns an deren Aushandlung;
  • wir bereiten Anträge an das Amt für Wettbewerb und Verbraucherschutz vor und vertreten Mandanten in Verfahren vor dem Amt;
  • wir vertreten in Registrierungsverfahren und bei der Erlangung von Steuerauslegungen;
  • wir unterstützen die Kunden bei Verhandlungen mit den Sozialpartnern und Ausarbeitung von Entwürfen für arbeitsrechtliche Dokumente (wie Vereinbarungen oder Tarifverträge);
  • wir unterstützen bei Verhandlungen mit Finanzierungsinstituten oder Gläubigern;
  • Wir beraten bei der Einführung des Käufers in die Organisation des erworbenen Unternehmens, einschließlich rechtlicher und administrativer Vereinbarungen.

Ausgewählte Projekte im Bereich der Fusionen und Übernahmen, die von unserer Kanzlei durchgeführt wurden:

  • umfassende Rechtsberatung bei der Emission von Anleihen im Wert von ca. 1,2 Mrd. PLN an Banken;
  • Rechtliche und steuerliche Unterstützung bei der Optimierung und Umstrukturierung einer Transportkapitalgruppe, einschließlich konzeptioneller Arbeit, Risikoanalyse (einschließlich rechtlicher und steuerlicher Due-Diligence-Prüfung) und Umsetzungsarbeit, einschließlich Fusionsprozessen mehrerer Unternehmen;
  • Rechtliche Unterstützung bei der Optimierung und Umstrukturierung einer Kapitalgruppe aus der Elektromaschinenbranche, einschließlich: konzeptionelle Arbeit, Risikoanalyse, Umsetzungsarbeit und rechtliche Due Diligence von Unternehmen, Unterstützung bei der Verschmelzung mehrerer Unternehmen;
  • umfassende Rechts- und Steuerberatung bei der Konsolidierung von Unternehmen aus der Kapitalgruppe der Bergbauindustrie, u.a.: rechtliche und steuerliche Due Diligence von Unternehmen, konzeptionelle Arbeiten, Fusionsprozesse;
  • Rechtliche Beratung bei der Aufteilung einer GmbH in einem neuen Technologiesektor durch Abspaltung;
  • Rechtsberatung bei Fusionen durch Übernahme von Unternehmen des Finanzsektors, einschließlich rechtlicher Due-Diligence-Prüfung des Zielunternehmens;
  • Koordinierung des Erwerbs von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft durch eine Bergbaugesellschaft (einschließlich rechtlicher Due-Diligence-Prüfung) und Konsolidierung der Unternehmen nach dem Erwerb;
  • Rechtliche Beratung und Koordination des Erwerbs von Anteilen an einer Versicherungsgesellschaft, einschließlich der rechtlichen Due Diligence;
  • Rechtsbeistand bei der Übertragung von Anteilen an einem Unternehmen der Lebensmittelindustrie an einen Brancheninvestor mit ausländischem Kapital.

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